22. Mai 2024 - Beiträge - Allgemein - Autor*in Marion Peter
am 23. Mai 1949 – wurde unser Grundgesetz verabschiedet. Nach dem Ende der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft war es damals Aufgabe des Parlamentarischen Rats, eine demokratische Verfassung für den neuen westdeutschen Staat zu erarbeiten. Neben 61 Männern engagierten sich auch vier Frauen im Parlamentarischen Rat: Elisabeth Selbert, Frieda Nadig, Helene Weber und Helene Wessel. Diese vier Mütter des Grundgesetzes setzten gegen anfangs heftigen Widerstand, die Aufnahme des Artikel 3 Abs. 2 in das bundesdeutsche Grundgesetz durch: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt
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